Asbestsanierung in München: Wann ist sie notwendig?
In Gebäuden aus der Bauzeit vor 1993 können asbesthaltige Materialien verbaut sein, etwa in Bodenbelägen, Dachplatten oder Rohrisolierungen. Renodex führt die Entfernung fachgerecht und nach den geltenden Vorschriften durch.
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Ein Anruf, eine Warteschleife, dann die Suche nach den richtigen Worten – das kostet Zeit. Laden Sie Ihr Anliegen stattdessen direkt hoch: mit Handy, Tablet oder Desktop, online, ohne App und ohne Anmeldung. Sie bekommen eine Rückmeldung per E-Mail.
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Sie müssen nicht wissen, welches Gewerk betroffen ist. Wählen Sie die Kategorie, die am ehesten passt – die fachliche Einordnung übernimmt unser Partnernetzwerk.
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Ungeprüfte Sanierung bei Verdacht auf Asbest ist ein Risiko
Wird bei Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden asbesthaltiges Material unsachgemäß entfernt oder beschädigt, können Fasern freigesetzt werden. Das betrifft nicht nur die Baustelle selbst, sondern auch angrenzende Bereiche.
KI-generiertes BildFachgerechte Entfernung nach Vorschrift
- Prüfung auf asbesthaltige Materialien vor Sanierungsbeginn
- Fachgerechte, vorschriftsgemäße Entfernung
- Sichere Entsorgung nach geltenden Bestimmungen
- Einbindung in den Gesamtablauf der Sanierung
Wie läuft eine Asbestsanierung fachgerecht ab?
Welche Materialien sind im Altbau oft asbesthaltig?
In Gebäuden vor dem Baujahr 1993 finden sich asbesthaltige Baustoffe häufig in Fassadenplatten, Bodenbelägen (Vinyl-Fliesen samt Kleber), Dachplatten aus Well-Eternit, Rohrisolierungen und Spachtelmassen unter Fliesen. Ein Verdacht lässt sich nicht durch bloße Optik klären - erst eine Materialprobe im akkreditierten Labor gibt Gewissheit, ob und in welcher Bindungsform (fest oder schwach gebunden) Asbest vorliegt.
Was schreibt die TRGS 519 für die Ausführung vor?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 regelt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest verbindlich. Je nach Bindungsform sind Schwarz-Weiß-Bereiche mit Personenschleuse, Unterdruckhaltung und H-Klasse-Absaugung, staubdichte Verpackung des Abbruchmaterials sowie eine Freimessung durch unabhängige Messstellen vor Freigabe des Bereichs vorgeschrieben. Vor Beginn ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht) einzureichen.
Wie wird belastetes Material entsorgt?
Asbesthaltige Abfälle gelten als gefährlicher Abfall und dürfen nur luftdicht verpackt (Folie, gekennzeichnete Big Bags) über zugelassene Entsorgungsbetriebe auf dafür vorgesehenen Deponien abgegeben werden. Für den Transport gilt Nachweispflicht - der Entsorgungsweg wird dokumentiert und der Auftraggeber erhält die entsprechenden Belege zur Vorlage bei Behörden oder Versicherung.
So läuft Ihre Anfrage ab
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Rückmeldung per E-Mail
Wir sehen uns Ihre Angaben an und melden uns per E-Mail. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach.
Festpreis nach Besichtigung
Nach der Besichtigung erhalten Sie von uns ein Festpreisangebot. Betrifft Ihr Vorhaben mehrere Gewerke, bekommen Sie alles als Gesamtpaket zu einem Festpreis.
Koordination der Fachfirmen
Eingetragene Fachfirmen führen die Arbeiten aus. Renodex stimmt Termine und Reihenfolge der Gewerke ab.
Sicher entfernt nach TRGS 519
Eine Asbestsanierung geht bei älteren Gebäuden häufig einer größeren Sanierung voraus – Renodex koordiniert sie im Vorfeld der weiteren Gewerke.
Alle Leistungen im Überblick →Renodex koordiniert, das Partnernetzwerk führt aus
Alle meisterpflichtigen Gewerke führen eingetragene Fachfirmen aus. Renodex übernimmt die Koordination. Den Vertrag über die Bauleistung schließen Sie wahlweise mit Renodex, auch als Gesamtpaket zu einem Festpreis, oder direkt mit der ausführenden Fachfirma. Renodex koordiniert in beiden Fällen. So haben Sie einen festen Ansprechpartner für die Organisation und einen Fachbetrieb für die Ausführung.
Häufige Fragen zu Asbestsanierung
Eine sichere Einschätzung ist ohne fachliche Prüfung meist nicht möglich, insbesondere bei Gebäuden aus der Bauzeit vor 1993. Renodex berät zum weiteren Vorgehen.
Ja, Arbeiten mit Asbest sind vor Beginn bei der zuständigen Gewerbeaufsicht anzuzeigen - unabhängig von der Menge des betroffenen Materials. Die Anzeige umfasst Art und Umfang der Arbeiten sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen.
Bei schwach gebundenem Asbest (z. B. Spritzasbest, manche Isolierungen) ist die Entfernung fachbetriebspflichtig und darf nicht in Eigenregie erfolgen. Bei fest gebundenem Material (z. B. Well-Eternit-Platten) gelten reduzierte, aber weiterhin verbindliche Schutzauflagen nach TRGS 519 - eine fachgerechte Einschätzung vor Beginn ist in jedem Fall sinnvoll.
Sichtbare Beschädigung, Rissbildung oder Bohr-/Sägearbeiten an verdächtigen Bauteilen erhöhen die Faserfreisetzung und damit den Handlungsbedarf. Eine Materialprobe mit Laboranalyse schafft Klarheit, bevor überhaupt eine Sanierung geplant wird - so lässt sich unnötiger Aufwand vermeiden, wenn kein Asbest vorliegt.
Asbestsanierung in München: Wann ist sie notwendig?
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